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Hausordnung

der Ernst-Rietschel-Oberschule Pulsnitz

 

WIR ALLE, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie technische Angestellte, tragen gemeinsam Verantwortung für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Schulgebäude und seinen Einrichtungen. Oberstes Gebot ist die gegenseitige Achtung, Toleranz und ein würdevoller Umgang miteinander.

1. Allgemeines

Alle Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädigungen und Beschmutzungen an Gebäuden, an Einrichtungsgegenständen und Außenanlagen können der jeweilige Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigte regresspflichtig gemacht werden.

Das Rauchen sowie das Mitbringen und der Konsum von alkoholhaltigen Getränken, ärztlich nicht verordneten Aufputsch- oder Beruhigungs- und anderen Suchtmitteln sind vor und während des Unterrichtstages untersagt. Zuwiderhandlungen können die sofortige Abholung des Schülers durch einen Erziehungsberechtigten nach sich ziehen. Die Schule behält sich weitergehende Maßnahmen vor.

Kopfbedeckungen werden im Schulhaus abgesetzt. Sonderregelungen sind mit Absprache bei der Schulleitung möglich.

Das Tragen von rassistischen, verfassungsfeindlichen, sexistischen oder menschenfeindlichen Kleidungsmarken bzw. Botschaften ist untersagt.

Es dürfen nur Gegenstände in die Schule mitgebracht werden, die für den Unterrichtstag notwendig sind. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Fachlehrers.

Generell verboten ist das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen jeglicher Art.

Mobiltelefone sind während des Unterrichts auszuschalten. Die Funktionen Filmen, Fotographien, für andere hörbarer Ton / Musik Abspielen ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung muss das Gerät ausgeschaltet auf dem Lehrertisch abgelegt werden und am Stundenende wieder abgeholt werden. Bei wiederholtem Verstoß werden die Personensorgeberechtigten vom Fachlehrer informiert.

Die Schule übernimmt für Beschädigung, Verlust oder Missbrauch von Mobiltelefonen und anderen Wertgegenständen keinerlei Haftung.

2. Einlass

Der Einlass vor der 1. Stunde erfolgt ab 07:15 Uhr über den Hofeingang. Die Schüler erscheinen rechtzeitig, jedoch nicht früher als 15 Minuten vor Beginn ihrer 1. Unterrichtsstunde.

Während des Unterrichtes und während der Pausen ist das Verlassen des Schulgrundstückes nur mit Genehmigung eines Lehrers erlaubt.

3. Unterricht

Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht ist Pflicht jeden Schülers. Bei Erkrankung ist die Schule bis spätestens 07:30 Uhr durch die Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen. Außerdem muss spätestens am 3. Unterrichtstag nach dem ersten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

Bei allen anderen Gründen muss vorher beim Klassen- bzw. Schulleiter ein Antrag auf Freistellung vom Unterrichtsbesuch gestellt werden.

Informationen über Vertretungsstunden und Stundenplanänderungen sind den dafür vorgesehenen Aushängen zu entnehmen.

Während des Unterrichtes ist das Kauen von Kaugummi nicht gestattet. Leises Kaugummikauen ist während Klassenarbeiten und Leistungskontrollen erlaubt.

Der Klassenordnungsdienst ist verantwortlich, dass die Zimmer während der gesamten Unterrichtszeit in einem sauberen Zustand gehalten und nach der letzten Stunde gekehrt werden.

4. Pausen

In den kleinen Pausen dürfen sich klassenfremde Schüler in anderen Klassen- /Fachzimmern nicht aufhalten.

Der Schulhofbereich darf in der großen Pause nicht verlassen werden. Mit dem Vorklingeln bzw. auf Anweisung des Aufsicht führenden Lehrers gehen alle Schüler in ihre Klassenzimmer und bereiten sich an ihrem Platz auf den Unterricht vor. Die Ausgangstür neben dem Fahrstuhl ist nicht zu nutzen mit Ausnahme Evakuierungsfall.

Die Schüler haben den Anordnungen der Schüleraufsicht Folge zu leisten.

5. Weg zu Außenobjekten

Der Weg zwischen Schule und Außenobjekten ist unter Beachtung der Verkehrssituation und der Straßenverkehrsordnung zügig und ohne Umwege zurückzulegen.

Die Benutzung der Außenobjekte ist in gesonderten Hausordnungen geregelt.

6. Unterrichtsfreie Zeit

Das Schulgebäude wird erst während der Pausen betreten. In Freistunden halten sich die Schüler in den dafür vorgesehenen Räumen auf. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände umgehend zu verlassen.

Das Verlassen des Schulgrundstücks ist in den Freistunden untersagt.

7. Gültigkeit

Diese Hausordnung gilt für alle im Schulgelände befindlichen Personen.

Die vorliegende Fassung ersetzt die Hausordnung der Ernst-Rietschel-Oberschule Pulsnitz vom 04.10.2022 und tritt mit Bestätigung der Schulkonferenz am 27.09.2023 in Kraft.

 

gez. Silvana Wendt

Vorsitzende d. Schulkonferenz