Schulanmeldung Klasse 5 (Schuljahr 2026/27)
|
In der Zeit vom 06.02. bis 26.02.2026 erfolgt die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler der jetzigen Klassen 4 einer Grundschule zum Besuch unserer Oberschule ab dem Schuljahr 2026 / 27. Hausordnung
1. Allgemeines Alle Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädigungen und Beschmutzungen an Gebäuden, an Einrichtungsgegenständen und Außenanlagen können der jeweilige Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigte regresspflichtig gemacht werden. Das Rauchen sowie das Mitbringen und der Konsum von alkoholhaltigen Getränken, ärztlich nicht verordneten Aufputsch- oder Beruhigungs- und anderen Suchtmitteln sind vor und während des Unterrichtstages untersagt. Zuwiderhandlungen können die sofortige Abholung des Schülers durch einen Erziehungsberechtigten nach sich ziehen. Die Schule behält sich weitergehende Maßnahmen vor. Kopfbedeckungen werden im Schulhaus abgesetzt. Sonderregelungen sind mit Absprache bei der Schulleitung möglich. Das Tragen von rassistischen, verfassungsfeindlichen, sexistischen oder menschenfeindlichen Kleidungsmarken bzw. Botschaften ist untersagt. Es dürfen nur Gegenstände in die Schule mitgebracht werden, die für den Unterrichtstag notwendig sind. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Fachlehrers. Generell verboten ist das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen jeglicher Art. Mobiltelefone sind während des Schulbesuchs auszuschalten. Sie verbleiben ausgeschaltet in der für diesen Zweck in jedem Unterrichtsraum befindlichen Aufbewahrungsbox. Bei Zuwiderhandlung muss mit dem Einzug des Gerätes gerechnet werden. In besonderen Fällen kann die Abholung des Gerätes durch einen Erziehungsberechtigten verlangt werden. Die Schule übernimmt für Beschädigung, Verlust oder Missbrauch von Mobiltelefonen und anderen Wertgegenständen keinerlei Haftung.
2. Einlass Der Einlass vor der 1. Stunde erfolgt ab 07:15 Uhr über den Hofeingang. Die Schüler erscheinen rechtzeitig, jedoch nicht früher als 15 Minuten vor Beginn ihrer ersten Unterrichtsstunde. Während des Unterrichtes und während der Pausen ist das Verlassen des Schulgrundstückes nur mit Genehmigung eines Lehrers erlaubt.
3. Unterricht Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht ist Pflicht jeden Schülers. Bei Erkrankung ist die Schule bis spätestens 07:30 Uhr durch die Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen. Außerdem muss spätestens am 3. Unterrichtstag nach dem ersten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Bei allen anderen Gründen muss vorher beim Klassen- bzw. Schulleiter ein Antrag auf Freistellung vom Unterrichtsbesuch gestellt werden. Informationen über Vertretungsstunden und Stundenplanänderungen sind den dafür vorgesehenen Veröffentlichungen (Info-Displays im Schulhaus, Vertretungsplan-App) zu entnehmen. Während des Unterrichtes ist das Kauen von Kaugummi nicht gestattet. Leises Kaugummikauen ist während Klassenarbeiten und Leistungskontrollen erlaubt. Der Klassenordnungsdienst ist verantwortlich, dass die Zimmer während der gesamten Unterrichtszeit in einem sauberen Zustand gehalten und nach der letzten Stunde gekehrt werden.
4. Pausen In den kleinen Pausen dürfen sich klassenfremde Schüler in anderen Klassen- /Fachzimmern nicht aufhalten. Der Schulhofbereich darf in der großen Pause nicht verlassen werden. Mit dem Vorklingeln bzw. auf Anweisung der Aufsicht führenden Lehrkraft gehen alle Schüler in ihre Klassenzimmer und bereiten sich an ihrem Platz auf den Unterricht vor. Die Ausgangstür neben dem Fahrstuhl ist nicht zu nutzen mit Ausnahme Evakuierungsfall. Die Schüler haben den Anordnungen der Schüleraufsicht Folge zu leisten.
5. Weg zu Außenobjekten Der Weg zwischen Schule und Außenobjekten ist unter Beachtung der Verkehrssituation und der Straßenverkehrsordnung zügig und ohne Umwege zurückzulegen. Die Benutzung der Außenobjekte ist in gesonderten Hausordnungen geregelt.
6. Unterrichtsfreie Zeit Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 10 dürfen das Schulgelände in Freistunden verlassen, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegt. Die Erlaubnis gilt für ein Schuljahr. Die Rückkehr hat pünktlich zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung oder Verstoß gegen Pflichten (z.B. Schüleraufsichten) wird die Erlaubnis entzogen. Das Schulgebäude wird erst während der Pausen betreten. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände umgehend zu verlassen.
7. Gültigkeit Diese Hausordnung gilt für alle im Schulgelände befindlichen Personen. Die vorliegende Fassung ersetzt die Hausordnung der Ernst-Rietschel-Oberschule Pulsnitz vom 01.08.2025 und tritt mit Beschluss durch die Schulkonferenz vom 29.10.2025 am 01.12.2025 in Kraft.
gez. Silvana Wendt
Fördern, Nachhilfe & Co.Unsere Schule unterbreitet den Schülerinnen und Schülern eine Vielzahl von kostenfreien Angeboten, um ihre Leistungen zu verbessern, Kontrollen in Ruhe nachzuschreiben oder sich gezielt auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten. In der folgenden Übersicht stellen wir diese Angebote etwas genauer vor. Sprechstunde der SchulleiterinAn folgenden Tagen (i. d. R. mittwochs) steht die Schulleiterin Frau Wendt für Elterngespräche in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zuvor unbedingt per E-Mail oder telefonisch an, da sich kurzfristige Teminänderungen ergeben können.
(Stand: 14.08.24) UnterrichtszeitenUnsrere Schule ist ab 07.15 Uhr geöffnet (Eingang Hofseite). Bei extremen Witterungsbedingungen (z. B. starker Frost) können sich die Schüler ab 07.00 Uhr im unteren Lichthof aufhalten. Der Unterricht beginnt für alle Klassen um 07:30 Uhr, sofern im Stunden- oder Vertretungsplan keine anderen Zeiten angegeben sind. Es gelten folgende Zeiten:
Hygieneregeln an der Ernst-Rietschel-Oberschule PulsnitzDer für unsere Schule aktuell geltende Hygieneplan entspricht dem Musterhygieneplan des SMK, der HIER angesehen werden kann. Unterkategorien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||