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Die Ernst-Rietschel-Oberschule Pulsnitz

Was bedeutet eigentlich "Oberschule"?

Stark vereinfacht ist die sächsische Oberschule eine Kombination aus Haupt- und Realschule.

Am Ende ihrer Grundschulzeit entscheiden sich die Schülerinnen und Schüler (genauer: deren Eltern), ob der weitere Schulweg an einer Oberschule oder einem Gymnasium fortgesetzt wird. Das hängt sowohl von den Noten am Ende der Klasse 4 als auch vom Wunsch der Eltern ab.

Entscheiden sie sich für die Oberschule, so besuchen alle Schülerinnen und Schüler die Klassen 5 und 6 gemeinsam (Orientierungsstufe). Am Ende der Klasse 6 ist eine erneute Entscheidung erforderlich: Welchen Schulabschluss soll das Kind anstreben:

  • den Hauptschulabschluss (Kl. 9)
  • den qualifizierenden Hauptschulabschluss (Kl. 9)
  • den Realschulabschluss (Kl. 10).

Die überwiegende Anzahl der Schülerinnen und Schüler wählt den Realschulabschluss. Je nach Anzahl der Schüler, die sich für den Hauptschulbildungsgang entschieden haben, wird eine Hauptschulgruppe oder Hauptschulklasse gebildet. In diesem Bildungsgang gibt es für einige Fächer (D, Ma, Eng, Ch, Ph) angepasste Lehrpläne. In allen übrigen Fächern gelten für Haupt- und Realschüler die selben Lehrpläne.

In der Schulordnung für Oberschulen ist festgelegt, unter welchen Bedingungen ein Wechsel vom Haupt- in den Realschulbildungsgang (und umgekehrt) erfolgen kann. Ebenfalls dort sind die Bedingungen beschrieben, unter denen ein Hauptschüler/eine Hauptschülerin nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 in den Realschulbildungsgang der Klasse 10 wechseln kann.

Der Realschulbildungsgang schließt nach Klasse 10 mit folgenden Prüfungen ab:

  • Deutsch (schriftlich),
  • Mathematik (schriftlich),
  • eine Naturwissenschaft (Biologie, Physik oder Chemie, schriftlich),
  • erste Fremdsprache (Englisch, schriftlich und mündlich),
  • ein weiteres, schriftlich nicht geprüftes Fach nach Wahl (mündlich)

Der Hauptschulbildungsgang schließt nach Klasse 9 mit folgenden Prüfungen ab:

  • Deutsch (schriftlich),
  • Mathematik (schriftlich),
  • erste Fremdsprache (Englisch, schriftlich und mündlich),
  • zwei weitere, schriftlich nicht geprüfte Fächer nach Wahl (mündlich)

Bereits jetzt können die Schüler in den Klassenstufen 5 und 6 mit je zwei Wochenstunden einen besonderen Förderunterricht erhalten. Zusätzlich werden ab dem Schuljahr 2013/14 in den Klassenstufen 5 und 6 für besonders leistungsbereite Schüler Leistungsgruppen mit jeweils zwei Wochenstunden angeboten. In diesen Leistungsgruppen erhalten diejenigen Schüler, die eventuell nach der 5. oder 6. Klasse ans Gymnasiums wechseln möchten, eine zusätzliche Förderung z. B. in Deutsch, Mathematik, Englisch, oder aber auch in ganz anderer Form z.B. als Methodentraining. Das Angebot richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Stundenzuweisungen und danach, worin der größte Unterstützungsbedarf besteht. An der Oberschule wird die 2. Fremdsprache ab Klasse 6 mit drei Wochenstunden angeboten. Damit wird der Wechsel an ein allgemeinbildendes Gymnasium erleichtert.
Sowohl die zusätzlichen Leistungsgruppen als auch die 2. Fremdsprache sind ein Angebot.

Ausführlichere Informationen sind in den folgenden Gesetzen, Verordnungen und Informationstexten zu finden:

Diese Dokumente sind neben vielen anderen auf den entsprechenden Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu finden.